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Statement Prof. Dr. Claus R. Bartram
(Vorsitzender der GfH)

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Die traditionell gemeinsam ausgerichtete Tagung der Deutschen Gesellschaft für Humangenetik (GfH), der Österreichischen Gesellschaft für Humangenetik und der Schweizerischen Gesellschaft für Medizinische Genetik findet in diesem Jahr im Kontext des Kongresses der Europäischen Gesellschaft für Humangenetik in München statt. Es ist eine glückliche Fügung, dass dieses Treffen der europäischen Humangenetiker im Jahr der EU-Erweiterung erfolgt und zu einer Standortbestimmung unseres Faches in Europa einlädt. Neben den wissenschaftlichen Beiträgen wird sich der Kongress ganz bewusst mit den regionalen Unterschieden in der genetischen Beratung und genetischen Labordiagnostik beschäftigen.

Wie hilfreich es ist, sich im zusammenwachsenden Europa auf gemeinsame Standards im Bereich der Klinischen Genetik zu verständigen, zeigt nicht zuletzt die erfolgreiche Opposition gegen die Patentierung des BRCA1 Gens, dessen Störung zur Entwicklung von Brustkrebs disponiert. Die Entscheidung des Europäischen Patentamtes vom vergangenen Monat hat weitreichende Konsequenzen für die klinische Versorgung auf dem besonders sensiblen Gebiet der prädiktiven Diagnostik. Das geschlossene Eintreten der europäischen Fachgesellschaften, u.a. auch der GfH, für die von Humangenetikern aus Belgien, Holland und Frankreich koordinierte Initiative war ein wichtiger Baustein für diesen Erfolg.

In Deutschland hat sich die Humangenetik als ein zentrales Fach der Medizin etabliert. Entsprechend wurde die Humangenetik als Pflichtfach in der neuen Approbationsordnung für Medizinstudenten verankert und dem Facharzt für Humangenetik im Rahmen der Novellierung der Weiterbildungsordnung vom Deutschen Ärztetag die alleinige Kompetenz zur humangenetischen Beratung und Labordiagnostik zugewiesen. Die GfH bemüht sich derzeit darum, auch naturwissenschaftlich ausgebildete Humangenetiker adäquat im Kontext humangenetischer Labordiagnostik zu verankern. Hier können wir von anderen europäischen Ländern durchaus lernen, in denen eine gleichberechtigte Berufsausübung qualifizierter Naturwissenschaftler und Mediziner auf dem Gebiet der Humangenetik bereits Realität ist. Mit der Novellierung der fünfjährigen Weiterbildung zum Fachhumangenetiker hat die GfH eine Grundlage für diesen überfälligen Schritt gelegt, der insbesondere auch qualitätssichernden Charakter hat.

In diesem Kontext möchte die GfH nachdrücklich das in den vergangenen Jahren wiederholt angekündigte Gendiagnostikgesetz anmahnen. Da es unter allen im Bundestag vertretenen Parteien offensichtlich einen Konsens hinsichtlich der Rahmenbedingungen genetischer Labordiagnostik und der sie begleitenden Beratung gibt, bleibt es unverständlich, weshalb ein entsprechender Gesetzentwurf immer noch nicht eingebracht wurde. Angesichts einer stetig wachsenden Zahl unseriöser Anbieter auf dem Gebiet genetischer Diagnostik besteht akuter Handlungsbedarf. Eine fachlich adäquate Beratung und Betreuung von Patienten trägt nicht zuletzt auch zur Kostendämpfung im Gesundheitswesen bei, etwa weil sie einer unsinnigen Gendiagnostik vorbeugt. In diesem Zusammenhang sei auch auf die Notwendigkeit zum Ausbau humangenetischer Zentren und Kompetenznetzwerke hingewiesen, wenn ein patientenorientiertes, ortsnahes Beratungsangebot verwirklicht werden soll.

Die Humangenetik in Deutschland ist auf die zunehmenden Ansprüche auf diesem gesellschaftlich viel diskutierten, für die Medizin bedeutsamen Gebiet, auch im europäischen Vergleich, gut vorbereitet.

Prof. Dr. med. Claus R. Bartram
Institut für Humangenetik
Universität Heidelberg
Im Neuenheimer Feld 328
69120 Heidelberg
Tel 0049 (0)6221 / 56 51 52
Fax 0049 (0)6221 / 56 51 55
cr_bartram@med.uni-heidelberg.de

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