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Statement Prof. Dr. Claus R. Bartram
(Vorsitzender der GfH)
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Die traditionell gemeinsam ausgerichtete Tagung der
Deutschen Gesellschaft für Humangenetik (GfH),
der Österreichischen Gesellschaft für Humangenetik
und der Schweizerischen Gesellschaft für Medizinische
Genetik findet in diesem Jahr im Kontext des Kongresses
der Europäischen Gesellschaft für Humangenetik
in München statt. Es ist eine glückliche Fügung,
dass dieses Treffen der europäischen Humangenetiker
im Jahr der EU-Erweiterung erfolgt und zu einer Standortbestimmung
unseres Faches in Europa einlädt. Neben den wissenschaftlichen
Beiträgen wird sich der Kongress ganz bewusst mit
den regionalen Unterschieden in der genetischen Beratung
und genetischen Labordiagnostik beschäftigen.
Wie hilfreich es ist, sich im zusammenwachsenden Europa
auf gemeinsame Standards im Bereich der Klinischen Genetik
zu verständigen, zeigt nicht zuletzt die erfolgreiche
Opposition gegen die Patentierung des BRCA1 Gens, dessen
Störung zur Entwicklung von Brustkrebs disponiert.
Die Entscheidung des Europäischen Patentamtes vom
vergangenen Monat hat weitreichende Konsequenzen für
die klinische Versorgung auf dem besonders sensiblen
Gebiet der prädiktiven Diagnostik. Das geschlossene
Eintreten der europäischen Fachgesellschaften,
u.a. auch der GfH, für die von Humangenetikern
aus Belgien, Holland und Frankreich koordinierte Initiative
war ein wichtiger Baustein für diesen Erfolg.
In Deutschland hat sich die Humangenetik als ein zentrales
Fach der Medizin etabliert. Entsprechend wurde die Humangenetik
als Pflichtfach in der neuen Approbationsordnung für
Medizinstudenten verankert und dem Facharzt für
Humangenetik im Rahmen der Novellierung der Weiterbildungsordnung
vom Deutschen Ärztetag die alleinige Kompetenz
zur humangenetischen Beratung und Labordiagnostik zugewiesen.
Die GfH bemüht sich derzeit darum, auch naturwissenschaftlich
ausgebildete Humangenetiker adäquat im Kontext
humangenetischer Labordiagnostik zu verankern. Hier
können wir von anderen europäischen Ländern
durchaus lernen, in denen eine gleichberechtigte Berufsausübung
qualifizierter Naturwissenschaftler und Mediziner auf
dem Gebiet der Humangenetik bereits Realität ist.
Mit der Novellierung der fünfjährigen Weiterbildung
zum Fachhumangenetiker hat die GfH eine Grundlage für
diesen überfälligen Schritt gelegt, der insbesondere
auch qualitätssichernden Charakter hat.
In diesem Kontext möchte die GfH nachdrücklich
das in den vergangenen Jahren wiederholt angekündigte
Gendiagnostikgesetz anmahnen. Da es unter allen im Bundestag
vertretenen Parteien offensichtlich einen Konsens hinsichtlich
der Rahmenbedingungen genetischer Labordiagnostik und
der sie begleitenden Beratung gibt, bleibt es unverständlich,
weshalb ein entsprechender Gesetzentwurf immer noch
nicht eingebracht wurde. Angesichts einer stetig wachsenden
Zahl unseriöser Anbieter auf dem Gebiet genetischer
Diagnostik besteht akuter Handlungsbedarf. Eine fachlich
adäquate Beratung und Betreuung von Patienten trägt
nicht zuletzt auch zur Kostendämpfung im Gesundheitswesen
bei, etwa weil sie einer unsinnigen Gendiagnostik vorbeugt.
In diesem Zusammenhang sei auch auf die Notwendigkeit
zum Ausbau humangenetischer Zentren und Kompetenznetzwerke
hingewiesen, wenn ein patientenorientiertes, ortsnahes
Beratungsangebot verwirklicht werden soll.
Die Humangenetik in Deutschland ist auf die zunehmenden
Ansprüche auf diesem gesellschaftlich viel diskutierten,
für die Medizin bedeutsamen Gebiet, auch im europäischen
Vergleich, gut vorbereitet.
Prof. Dr. med. Claus R. Bartram
Institut für Humangenetik
Universität Heidelberg
Im Neuenheimer Feld 328
69120 Heidelberg
Tel 0049 (0)6221 / 56 51 52
Fax 0049 (0)6221 / 56 51 55
cr_bartram@med.uni-heidelberg.de
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Pressekontakt Dr. rer. biol. hum. Christine Scholz
Deutsche Gesellschaft für Humangenetik e.V.
Inselkammerstr. 5
82008 München-
Unterhaching
Tel. (0)89/61 45 69 59
Fax (0)89/55 02 78 56
Email presse@gfhev.de
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