Nachrichten-Archiv

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Diskussionen
Forschungsprojekte
 

Gendiagnostikgesetz

24.4.2009

Der Bundestag hat am 24.4.2009 das Gesetz über genetische Untersuchungen bei Menschen (Gendiagnostikgesetz – GenDG) (Drucksache 16/10532 vom 13.10.2008) und die Gegenäußerung der Bundesregierung zu der Stellungnahme des Bundesrates (Drucksache 16/10582) gemeinsam mit Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Gesundheit (14. Ausschuss) (Drucksache 16/12173) in der Schlussabstimmung angenommen.

Die Deutsche Gesellschaft für Humangenetik begrüßt grundsätzlich die Intentionen dieses Gesetzes. Es wird nun im Wesentlichen von der Tätigkeit der neuen Gendiagnostikkommission abhängen, wie der Gesetzestext im Detail auszulegen ist. Die GfH bietet hierfür ihre Mitarbeit an. Sie sieht es als zentrale Aufgabe, allen mit humangenetischen Fragestellungen befassten Personen Handlungssicherheit zu geben, pragmatische Lösungen zu finden, um ein hohes Maß an Qualität der Leistungen, kollegiale Zusammenarbeit und Sicherheit für die Patienten zu gewährleisten.

Anhörung des Ausschusses für Gesundheit des Deutschen Bundestages zum Entwurf des Gendiagnostikgesetzes

Der Ausschuss für Gesundheit des Deutschen Bundestages wird am 21.1.2009 eine öffentliche Anhörung zum Gesetzentwurf der Bundesregierung durchführen. Die GfH wird dort gemeinsam mit dem BVDH mit jeweils 2 Vertretern die Position der Humangenetiker vertreten.

Aufzeichnung der Öffentlichen Anhörung des Gesundheitsausschusses zum Thema "Über genetische Untersuchungen bei Menschen - Gendiagnostikgesetz" vom 21.01.2009 per DSL (Dauer: 2h, 4min)

 

Gegenäußerung der Bundesregierung auf die Stellungnahme des Bundesrates (Empfehlungen des Bundesrates zum Gendiagnostikgesetz)

 

28.7.2008

Anhörung zum Referentenentwurf des Gendiagnostikgesetzes

Die GfH nimmt am 30.7.2008 in Bonn an der Anhörung zum Referentenentwurf des Gendiagnostikgesetzes teil. Die GfH hat hierzu vorab eine schriftliche Stellungnahme abgegeben und wird mit zwei Mitgliedern des Vorstandes auf der Anhörung vertreten sein.

1.7.2008

Entwurf eines Gendiagnostikgesetzes

Im Koalitionsvertrag für die 16. Legislaturperiode ist vereinbart worden, genetische Untersuchungen bei Menschen gesetzlich zu regeln. Dabei sollen die Bereiche geregelt werden, die angesichts der Erkenntnismöglichkeiten der Humangenetik einen besonderen Schutzstandard erfordern, um die Persönlichkeitsrechte der Bürgerinnen und Bürger zu schützen.

Fragen und Antworten zu den Eckpunkten für ein Gendiagnostikgesetz, April 2008 (Quelle: bmg)

Entwurf eines Gesetzes über genetische Untersuchungen
bei Menschen (Gendiagnostikgesetz – GenDG) (Referentenentwurf)

 

24.4.2008

Eckpunktepapier des Bundeskabinetts zum Gendiagnostikgesetz verabschiedet

Mit Gentests lässt sich die Veranlagung eines Menschen für bestimmte Krankheiten vorab bestimmen - und so die Therapiechancen zum Teil verbessern. Jeder und jede hat das Recht, seine eigenen Befunde zu kennen und darüber zu entscheiden, ob diese Daten an Dritte weitergegeben werden. Dazu gehört jedoch auch...

Die Eckpunkte des Bundeskabinetts zum Gendiagnostikgesetz als pdf-Download: Eckpunkte für ein Gendiagnostikgesetz (Stand April 2008)

 

7.11.2007

Öffentliche Anhörung zum Entwurf eines Gesetzes über genetische Untersuchungen bei Menschen (Gendiagnostikgesetz - GenDG)

Am 7. November 2007 findet im Ausschuss für Gesundheit des Deutschen Bundestages eine öffentliche Anhörung zum Entwurf eines Gesetzes über genetische Untersuchungen bei Menschen (Gendiagnostikgesetz - GenDG) statt.

Stellungnahmen der eingeladenen Fachgesellschaften, Berufsverbände und anderer Organisation und Wortprotokoll der Anhörung sind öffentlich zugänglich.

Stellungnahme der Deutschen Gesellschaft für Humangenetik e.V. zur öffentlichen Anhörung.

 

 

G-BA Beschlüsse zu den Richtlinien nach §116b SGB V
(Ambulante Behandlung im Krankenhaus)

Konkretisierung der Diagnostik und Versorgung von Patienten mit

 

 

GfH und ESHG intervenieren massiv gegen eugenische Zielrichtung in den Empfehlungen des Rates für eine Europäische Maßnahme im Bereich seltener Krankheiten

Das Europäische Parlament hat am Donnerstag, den 23.4.2009 mit großer Mehrheit einen Vorschlag für eine Empfehlung des Rates zur Unterstützung von Patienten mit seltenen Krankheiten angenommen. Die Deutsche Gesellschaft für Humangenetik begrüßt zunächst grundsätzlich diese Europäische Maßnahme im Bereich seltener Krankheiten (P6_TA-PROV(2009)0288), in der insbesondere nationale, regionale und lokale Initiativen durch die Schaffung europäischer Referenznetze für seltene Krankheiten besser koordiniert werden sollen. Ziel ist die flächendeckende qualitativ hochwertige Versorgung von Menschen mit seltenen Erkrankungen. Sie sollen gleichen Zugang zu richtigen Informationen, Diagnostik und Therapie erhalten. Eine angemessene und rechtzeitige Diagnose soll für alle sichergestellt werden.

Im Vorfeld des vom Parlament angenommenen Textes gab es in einer ersten Fassung dieser Empfehlung (vom 3.4.2009) Passagen mit eindeutig eugenischer Zielrichtung:

„5a) Bemühungen zu unterstützen, um seltene Erbkrankheiten zu verhindern, die schließlich zur Ausmerzung dieser seltenen Krankheiten führen werden. a ) durch genetische Beratung der als Überträger der Krankheit fungierenden Eltern und b) gegebenenfalls und unbeschadet der bestehenden nationalen Rechtsvorschriften und stets auf Freiwilligkeit beruhend - durch die Auswahl gesunder Embryos vor der Implantation;“ (Abänderung 15 aus A6-0231/2009)

Erst auf dem Hintergrund massiver Intervention von Seiten des GfH-Vorstandes, gemeinsam mit der ESHG, ist es gelungen, diese ursprüngliche Formulierung streichen zu lassen. Die entsprechende Textstelle wurde umformuliert in:

„5a) Bemühungen zu unterstützen, um seltene Erbkrankheiten zu verhindern“ (Abänderung 15 aus P6_TA-PROV(2009)0288)

„Auch mit dieser Formulierung,“ so der GfH-Vorstand „wird befürchtet, dass hiermit europaweit grundsätzlich direktive Beratung durchgesetzt werden soll.“ Die GfH empfiehlt bei Umsetzung der Empfehlung durch den EU-Ministerrat, den gesamten Passus der Abänderung 15 zu streichen.

 

 

Erklärung der Deutschen Gesellschaft für Humangenetik anlässlich des 75. Jahrestages der Verkündung des „Gesetzes zur Verhütung erbkranken Nachwuchses“

 

14.7.2008

Erklärung der Deutschen Gesellschaft für Humangenetik anlässlich des
75. Jahrestages der Verkündung des „Gesetzes zur Verhütung erbkranken Nachwuchses“

Auf dem internationalen Genetik-Kongress hat die Deutsche Gesellschaft für Humangenetik gemeinsam mit der Deutschen Gesellschaft für Genetik eine gemeinsame Erklärung veröffentlicht

"....Im Bewusstsein ihrer historischen Verantwortung bekennen sich die Mitglieder der Deutschen Gesellschaft für Humangenetik zu ihrer Verpflichtung, in ihrem ärztlichen und wissenschaftlichen Wirken wie auch im öffentlichen Diskurs für den Respekt vor allen Menschen in ihrer natürlichen genetischen Verschiedenheit einzutreten. Dies bedeutet insbesondere eine Absage an jede Form von Diskriminierung aufgrund ethnischer Merkmale oder aufgrund von genetisch bedingter Krankheit oder Behinderung...." (Auszug)

19.6.2008

GfH und BVDH veröffentlichen Richtigstellung zu folgenden Artikeln im Deutschen Ärzteblatt

Studie: Pränataldiagnostik übersieht viele Chromosomen-Anomalien http://www.aerzteblatt.de/ Dienstag, 3. Juni 2008

Pränataldiagnostik: Hohe Fehlerrate
Dtsch Arztebl 2008; 105(24): A-1312

Hintergrundinformation (Public release date: 1-Jun-2008)
Prenatal biochemical screening only detects half of chromosomal abnormalities. Women should be better informed before deciding to undertake it

 

 

 

Forschungsprojekte

Genetische Spurensuche beim Schlaganfall

Eröffnungsveranstaltung zur weltweit größten Studie zum Schlaganfall bei jungen Menschen

Unter der Leitung der Universität Rostock untersucht das internationale Forschungsprojekt „Stroke in Young Fabry Patients“ (sifap) – die weltweit größte Studie auf diesem Gebiet – die Rolle genetischer Defekte bei jungen Schlaganfallpatienten. Die medizinische Forschung erwartet von sifap entscheidende Erkenntnisse darüber, wodurch der Schlaganfall verursacht wird. Das Projekt wurde am 24. Oktober 2007 mit der Inbetriebnahme eines hochinnovativen Roboter-Systems zur Genanalyse offiziell gestartet. Prof. Dr. Arndt Rolfs, Leiter der sifap-Studie, Universität Rostock Weitere Informationen

 

 
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