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Deutsche
Gesellschaft für Humangenetik e.V.
Mitgliedschaft
Aufgaben
und Ziele
Vorteile
durch Ihre Mitgliedschaft
Höhe
des Mitgliedsbeitrages
Antrag
auf Mitgliedschaft
Teilnahme
am Lastschriftverfahren
Bestätigung
über Mitgliedsbeiträge
für Beträge bis 200 Euro - zur Vorlage beim
Finanzamt – Erläuterung
Unsere Aufgaben
und Ziele
- Die GfH ist ein bundesweiter wissenschaftlicher
Fachverband von Fachärzten und Naturwissenschaftlern,
die im Bereich Humangenetik tätig sind.
- Aufgabe der Gesellschaft ist es,
auf allen Gebieten der Humangenetik die Forschung,
Lehre und Praxis zu fördern. Dies erfolgt insbesondere
durch die Ausrichtung von wissenschaftlichen Tagungen
zur Veröffentlichung neuester Ergebnisse, durch
die Förderung von Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen
für Kollegen in der Weiterbildung und Kollegen
angrenzender Fachgebiete sowie durch Arbeitsgemeinschaften,
die sich mit der Forschung und der praktischen Bedeutung
bestimmter Teilgebiete befassen. Zu den Aufgaben gehört
auch die Zusammenführung der verschiedenen Forschungs-
und Arbeitsgebiete der Humangenetik.
- Ausarbeitung von Leitlinien und Stellungnahmen zur
Schaffung einheitlicher Qualitätsstandards.
- Öffentlichkeitsarbeit
- Vertretung des Faches in wissenschaftlichen,
politischen und juristisch-/ethischen Gremien.
- Unterstützung bei der Umsetzung neuer Konzepte
zur Weiterbildungsordnung für den Facharzt für
Humangenetik in Zusammenarbeit mit dem Berufsverband
Deutscher Humangenetiker e.V. (BVDH).
- Sicherung einer qualifizierten Ausbildung
naturwissenschaftlicher Kollegen im Bereich der Humangenetik
durch das Berufsbild des "Fachhumangenetikers/
Fachhumangenetikerin (GfH)".
- Mitarbeit bei der Reformierung von
Studienplänen.
- Bundesweite Angebote zur Qualitätssicherung
im Bereich der Zyto- und der Molekulargenetik in enger
Zusammenarbeit mit dem BVDH.
- Enge Zusammenarbeit mit europäischen
und internationalen Fachgesellschaften für Humangenetik.
- Förderung von Patientenanliegen
und enge Kooperation mit Selbsthilfegruppen bei genetisch
bedingten Erkrankungen.
- Kooperation beim Aufbau von Internet-Datenbanken
zu seltenen Erkrankungen und qualitätssichernden
Maßnahmen in der Humangenetik.
- Die GfH ist Herausgeber der Zeitschrift medizinischegenetik,
einem fachlichen Kommunikationsforum für Humangenetiker
in Deutschland, Österreich und der Schweiz.
zum Seitenanfang
Vorteile
für Sie durch eine Mitgliedschaft
- Teilnahme an nationalen und internationalen Humangenetikerkongressen
- Teilnahme an den Kursen der Akademie
Humangenetik.
- Bezug der Zeitschrift medizinischegenetik
4 mal jährlich.
- Grundeintrag in der Datenbank des BVDH www.hgqn.org
- Zugang zum passwortgeschützten internen Mitgliederbereich
Ordentliche
Mitgliedschaft
Sie können ordentliches Mitglied des GfH werden,
wenn Sie die oben genannten Aufgaben und Ziele der GfH
unterstützen bzw. selbst aktiv an der Gestaltung
dieser Aufgaben mitwirken möchten. Sie haben aktives
und passives Stimmrecht.
Fördernde Mitgliedschaft
Einzelpersonen oder juristische Personen
können fördernde Mitglieder werden, die an
der Förderung des Aufgaben und Ziele der Deutschen
Gesellschaft für Humangenetik interessiert sind.
Sie haben kein Stimmrecht.
Jährliche Mitgliedsbeiträge
Mitgliedsbeiträge ab 1.1.2009
Liquidationsberechtigte/Leitende
GfH-Mitglieder
(Institutsleitung, Chefärzte, Ärzte mit
Privatliquidation, Abteilungs-leiter mit selbständigem
Haushalt, Leiter MVZ, Praxisinhaber) |
190,00
€
|
Normaltarif |
190,00
€
|
bei
Doppelmitgliedschaft im Berufsverband Deutscher
Humangenetiker e.V. (BVDH) |
| GfH
Mitglieder in nicht leitender Position
|
115,00
€
|
Normaltarif |
95,00
€
|
bei
Doppelmitgliedschaft im Berufsverband Deutscher
Humangenetiker e.V. (BVDH) |
| Sondertarife |
80,00
€
|
Senioren |
80,00
€
|
Studenten
mit Anstellung |
80,00
€
|
Reduktion
bei sozialen Härtefällen |
40,00
€
|
Studenten
ohne Anstellung |
Deutsche Apotheker- und Ärztebank
Konto Nr. 0 006 456 030
BLZ 300 606 01
Kann ich eine Spendenbescheinigung bekommen
und meinen Beitrag von der Steuer absetzen ?
Alle Zahlungen an die GfH können von der
Steuer abgesetzt werden.
Da Sie durch eine Mitgliedschaft im Verein keine direkten
Leistungen erhalten,
gilt dies auch für Ihre Mitgliedsbeiträge. Eine
gesonderte Spendenbescheinigung können wir Ihnen
auf Wunsch zusenden. Bei Spenden bis 200 Euro reicht auch
der Einzahlungsbeleg und unsere Bescheinigung unter Downloads
Antrag
auf Mitgliedschaft
Möchten Sie Mitglied bei der Deutschen Gesellschaft
für Humangenetik e.V. werden, so schicken Sie das
ausgefüllte Beitrittsformular
per Fax 0049 (0)89 / 55 02 78-56 an die Adresse der
GfH-Geschäftsstelle.
Teilnahme
am Lastschriftverfahren
Mit Ihrer Teilnahme am Lastschriftverfahren ermöglichen
Sie den kostensparenden und praktischen Einzug von Mitgliedsbeiträgen.
Sollten Sie noch keine Lastschrifteinzugsermächtigung
erteilt haben, bitten wir Sie das beiliegende Formular
pr Fax an die GfH-Geschäftsstelle zu senden. zum Seitenanfang
Auszug aus der Satzung
§7 Mitgliedschaft
(1) Der Gesellschaft können als ordentliche Mitglieder
Einzelpersonen und als fördernde Mitglieder Einzelpersonen
und juristische Personen angehören. Es können
Ehrenmitglieder ernannt werden. Ehrenmitglieder haben
alle Rechte eines ordentlichen Mitglieds. Die Gesellschaft
kann Wissenschaftler zu korrespondierenden Mitgliedern
ernennen;
(2) Die Neuaufnahme als ordentliches Mitglied erfolgt
nach schriftlichem Antrag beim Vorstand. Der Antrag
muss durch eine schriftliche Empfehlung von zwei ordentlichen
Mitgliedern unterstützt sein. Der Vorstand entscheidet
über die Aufnahme, sie wird mit der schriftlichen
Bestätigung durch den Vorstand wirksam. Gegen eine
Ablehnung der Aufnahme durch den Vorstand kann die Mitgliederversammlung
angerufen werden. Diese entscheidet mit einfacher Mehrheit.
(3) Die Aufnahme als förderndes Mitglied erfolgt
nach schriftlicher Anmeldung durch Aufnahmebeschluss
des Vorstandes; sie wird durch eine schriftliche Mitteilung
wirksam.
(4) Die Ernennung zum korrespondierenden Mitglied erfolgt
auf Antrag eines ordentlichen Mitglieds beim Vorstand.
Der Vorsitzende beruft nach Anhörung des wissenschaftlichen
Beirates eine Kommission, deren Votum der nächsten
Mitgliederversammlung zur Abstimmung vorgelegt wird.
(5) Die Ernennung zum Ehrenmitglied erfolgt auf Vorschlag
des Vorstandes. Der Vorstand besitzt alleiniges Vorschlagsrecht.
Die Mitgliederversammlung beschließt mit einfacher
Mehrheit der abgegebenen Stimmen über die Aufnahme
des Mitgliedes als Ehrenmitglied. Das Ehrenmitglied
muss mit der Ernennung einverstanden sein.
(6) Die Mitgliedschaft erlischt:
(a) durch den Tod des Mitglieds,
(b) durch schriftliche Austrittserklärung beim
Vorsitzenden oder Schriftführer,
(c) durch Beschluss des Vorstandes bei Nichtzahlung
des Mitgliederbeitrags trotz zweimaliger schriftlicher
Mahnung,
(d) durch Beschluss der Mitgliederversammlung. Ihm muss
ein begründeter Antrag vorausgegangen sein, der
vom Vorstand dem betreffenden Mitglied mindestens vier
Wochen vor der Mitgliederversammlung schriftlich bekanntgegeben
werden muss. Gegen den Antrag kann schriftlich oder
in der Mitgliederversammlung mündlich Einspruch
erhoben werden. Ein schriftlicher Einspruch ist bei
der Verhandlung des Antrags zu verlesen.
Ein ausscheidendes Mitglied haftet für die bis
zum Ende des laufenden Jahres fälligen Mitgliedsbeiträge
und hat keinen Anspruch auf das Vereinsvermögen.
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