Ausbildung und Weiterbildung

Auf diesen Seiten finden Sie Informationen zur medizinischen Ausbildung, zur Weiterbildung zum Facharzt für Humangenetik und zum Fachhumangenetiker (GfH). Der Titel Fachhumangenetiker wird von der GfH an Naturwissenschaftler vergeben, die eine 5-jährige Weiterbildung gemäß der von der GfH erlassenen Weiterbildungsordnung absolvieren. Die Weiterbildung und die Anerkennung als Facharzt/-ärztin richtet sich nach Kammer- bzw. Heilberufsgesetzen der Länder und den Weiterbildungsordnungen der Landesärztekammern, der Mitglied er/sie ist.

Tabellarisch aufgelistet finden Sie nachfolgend die Anforderungen an die Weiterbildung für Mediziner und für Naturwissenchaftler.

Weiterbildung zum Facharzt für Humangenetik* Weiterbildung zum Fachhumangenetiker/in (GfH)**

60 Monate bei einem Weiterbilder an einer Weiterbildungsstätte gemäß § 5 Abs. 1 Satz 2 WBO, davon

  • 24 Monate in der humangenetischen Patientenversorgung,
  • 12 Monate in einem zytogenetischen Labor,
  • 12 Monate in einem molekulargenetischen Labor,
  • 12 Monate in den Gebieten der unmittelbaren Patientenversorgung

60 Monate bei einem Weiterbildungsbefugten (gemäß § 4) an einer zugelassenen Weiterbildungsstätte (gemäß § 5)

  • 24 Monate in einem molekulargenetischen Diagnostiklabor,
  • 24 Monate in einem zytogenetischen Diagnostiklabor,
  • 12 Monate in einem humangenetisch diagnostischen Labor der Wahl.

Bis zu 12 der 24 Monate in einem zytogenetischen Diagnostiklabor können in einem tumorzytogenetischen Diagnostiklabor abgeleistet werden. Gemäß § 5 Abs. 1 der WBO können insgesamt 24 Monate der Weiterbildung an nicht-universitären Einrichtungen (z.B. in einer weiterbildungsbefugten Arztpraxis) abgeleistet werden.

Erwerb der in der Weiterbildungsordnung für diese Kompetenz aufgeführten Weiterbildungsinhalte

Untersuchungs- und Behandlungsmethoden sind mindestens in folgendem Umfang nachzuweisen:

– 200 klinisch-genetische Diagnostiken erblich bedingter Krankheiten angeborener Fehlbildungen und Fehlbildungssyndrome

Befunderhebung und Risikoabschätzung bei
• 100 monogenen und komplexen Erbgängen
• 50 numerischen und strukturellen Chromosomenaberrationen
• 50 molekulargenetischen Befunden

– 400 genetischen Beratungen einschließlich Erhebung der Familienanamnese in drei Generationen und Erstellung einer epikritischen Beurteilung bei 50 verschiedenen Krankheitsbildern

Chromosomenanalysen
• pränatal, davon: 200
• einschließlich aller Kultivierungs-
und Präparationsschritte: 25
• postnatal, davon: 200
• einschließlich aller Kultivierungs-
und Präparationsschritte: 25

Methoden der molekularen Zytogenetik einschließlich chromosomaler in-situ-Hybridisierung, davon: 100
• an Interphasekernen einschließlich aller
Kultivierungs- und Präparationsschritte: 25
• an Metaphasechromosomen einschließlich aller Kultivierungs- und Präparationsschritte: 25

prä- und postnatale molekulargenetische Analysen, davon
• pränatal einschließlich aller erforderlichen Laborschritte: 10
• postnatal, davon: 400
• einschließlich aller erforderlichen Laborschritte: 100

Definierte Untersuchungsverfahren mit Richtzahlen

Zytogenetik / Tumorzytogenetik

  • 50
    Vorbereiten, Ansetzen und Durchführen von Zellkulturen, inkl. Chromosomenpräparation, Darstellung von Bandenmustern.
  • 400
    Mikroskopische Analysen von Metaphase Chromosomen, Abfassen von Befundbriefen, davon
    • mindestens 100 pränatale (bzw. postnatale) Diagnosen.
    • mindestens 50 Fälle molekulare Zytogenetik an Interphase und Metaphasechromosomen (Vorbereitung und Durchführung bei mindestens 4 Indikationen).

Molekulare Genetik

  • 50
    Aufarbeitung und Analyse von Nukleinsäuren
    (inkl. DNA / RNA-Isolation, PCR, Southern Blot,
    Sequenzierung)
  • 400
    Direkte (differentielle / präsymptomatische)
    Gendiagnostik (5 Genloci), einschließlich des Abfassens von Befundbriefen, davon
  • mindestens 10 pränatale Diagnosen.

Wahljahr
– über Richtzahlen im Wahljahr entscheidet die zuständige Kommission auf Anfrage


Teilnahme an externen QS-Maßnahmen

  • 2 Zytogenetik / Tumorzytogenetik /
    Molekulare Zytogenetik
  • 4 Molekulare Genetik

*) die medizinische Weiterbildung wird in dieser Tabelle am Beispiel der bayerischen Weiterbildungsordnung (Weiterbildungsordnung für die Ärzte Bayerns vom 24. April 2004 i. d. Fassung der Beschlüsse vom 28. April 2007) und dem dazugehörigen Dokumentationsbogen Humangenetik dargestellt. Stand 01.08.2007.

**) in ihrer aktuell gültigen Fassung vom 3.10.2003

 

 
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