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Antragstellung
Anmeldung der Weiterbildung
Der Beginn einer Weiterbildung muss im Regelfall innerhalb
von 6 Monaten nach Aufnahme
der Weiterbildung bei der GfH oder der Kommission
für die Zuerkennung der Berufsbezeichnung "Fachhumangenetiker/in
(GfH)" angezeigt werden.
Seit 1.4.2007 gilt die neue
Gebührenordnung der GfH für die Anmeldung
und Durchführung des Fachgesprächs zum Erwerb
der Berufsbezeichnung des Fachhumangenetikers
Leitfaden zur Antragstellung
für die Zuerkennung der Berufsbezeichnung „Fachhumangenetiker/in
(GfH)”
Um eine zügige Begutachtung der Anträge durch
die Mitglieder der Kommission für die Zuerkennung
der Berufsbezeichnung „Fachhumangenetiker/in (GfH)”
zu ermöglichen, müssen die Unterlagen vollständig
sowohl in Form eines Druckexemplares (mit einer amtlich
beglaubigten Kopie des Hochschulzeugnisses/ Diploms)
als auch in Form einer PDF-Datei eingereicht werden.
Alternativ besteht weiterhin die Möglichkeit, den
Antrag in 6facher Ausfertigung einzureichen. Wir bitten
die Antragsteller, den folgenden Leitfaden zu beachten.
Dieser wurde auf Grundlage der Weiterbildungsordnung
(WBO) vom 3.4.2009 verfasst. Detailliertere Informationen
entnehmen Sie bitte der Weiterbildungsordnung.
- Dem Antrag zur Prüfung müssen folgende
Angaben und Unterlagen beigefügt werden:
- 1. Angabe, unter welcher Ordnung die Weiterbildung
absolviert wurde.
- 2. Tabellarischer Lebenslauf, der besonders auf
den wissenschaftlichen und beruflichen Werdegang eingeht.
- 3. Zeugnisse über alle relevanten Tätigkeiten
und Abschlüsse ab Diplom (einschließlich).
- 4. Bestätigung der Mitgliedschaft in der GfH
mit Eintrittsdatum.
- 5. Dokumentation der Weiterbildung
- 5.1. Angabe des Wahlfaches.
- 5.2. Detaillierte Auflistung der Weiterbildungsstätte(n)
und Weiterbildungszeiten sowie der Art und des Umfanges
der vertraglichen Beschäftigung (Promotionszeiten
bitte besonders kennzeichnen).
- 5.3. Ausführliche Darstellung der diagnostischen
Tätigkeiten im Haupt- und Nebenfach mit Angabe
von Art und Anzahl der durchgeführten Untersuchungen.
- 5.4. Angaben zur Teilnahme an Ringversuchen, qualitätssichernden
Maßnahmen, Weiterbildungsveranstaltungen etc.
(ggf. Bestätigungen beifügen)
Nutzen Sie für die Punkte 5.1. - 5.4. bitte
die Excel-Tabelle
„Dokumentation der Weiterbildung“.
Legen Sie Ihrem Antrag auch einen von der/den zur
Weiterbildung berechtigten Person(en) unterschriebenen
Ausdruck der ausgefüllten Tabelle bei.
- 6. Gutachten der zur Weiterbildung befugten Person(en).
- 7. Beleg über die Einzahlung der Gebühr
für den Erwerb der Berufsbezeichnung „Fachhumangenetiker/in
(GfH)“ in Höhe von 170 €
an die GfH-Geschäftsstelle.
Bitte schicken Sie die vollständigen Unterlagen
an:
GfH-Kommission
Zuerkennung Berufsbezeichnung Fachhumangenetiker(GfH)
Vorsitzender der Kommission
Prof. Dr. rer. nat. Thomas Eggermann
Institut für Humangenetik
Universitätsklinikum Aachen
Pauwelsstraße 30
52074 Aachen
Sollten Sie Fragen zur Weiterbildung
und zur Antragstellung haben,
erhalten Sie von Herr Prof. Eggermann Auskunft über
Tel. 0049 (0)241-808 8008
Fax 0049 (0)241-808 2394
teggermann@ukaachen.de
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