Antragstellung

Anmeldung der Weiterbildung

Der Beginn einer Weiterbildung muss im Regelfall innerhalb von 6 Monaten nach Aufnahme der Weiterbildung bei der GfH oder der Kommission für die Zuerkennung der Berufsbezeichnung "Fachhumangenetiker/in (GfH)" angezeigt werden.

Seit 1.4.2007 gilt die neue Gebührenordnung der GfH für die Anmeldung und Durchführung des Fachgesprächs zum Erwerb der Berufsbezeichnung des Fachhumangenetikers

Leitfaden zur Antragstellung
für die Zuerkennung der Berufsbezeichnung „Fachhumangenetiker/in (GfH)”

Um eine zügige Begutachtung der Anträge durch die Mitglieder der Kommission für die Zuerkennung der Berufsbezeichnung „Fachhumangenetiker/in (GfH)” zu ermöglichen, müssen die Unterlagen vollständig sowohl in Form eines Druckexemplares (mit einer amtlich beglaubigten Kopie des Hochschulzeugnisses/ Diploms) als auch in Form einer PDF-Datei eingereicht werden. Alternativ besteht weiterhin die Möglichkeit, den Antrag in 6facher Ausfertigung einzureichen. Wir bitten die Antragsteller, den folgenden Leitfaden zu beachten. Dieser wurde auf Grundlage der Weiterbildungsordnung (WBO) vom 3.4.2009 verfasst. Detailliertere Informationen entnehmen Sie bitte der Weiterbildungsordnung.

  1. Dem Antrag zur Prüfung müssen folgende Angaben und Unterlagen beigefügt werden:
  2. 1. Angabe, unter welcher Ordnung die Weiterbildung absolviert wurde.
  3. 2. Tabellarischer Lebenslauf, der besonders auf den wissenschaftlichen und beruflichen Werdegang eingeht.
  4. 3. Zeugnisse über alle relevanten Tätigkeiten und Abschlüsse ab Diplom (einschließlich).
  5. 4. Bestätigung der Mitgliedschaft in der GfH mit Eintrittsdatum.
  6. 5. Dokumentation der Weiterbildung
  7. 5.1. Angabe des Wahlfaches.
  8. 5.2. Detaillierte Auflistung der Weiterbildungsstätte(n) und Weiterbildungszeiten sowie der Art und des Umfanges der vertraglichen Beschäftigung (Promotionszeiten bitte besonders kennzeichnen).
  9. 5.3. Ausführliche Darstellung der diagnostischen Tätigkeiten im Haupt- und Nebenfach mit Angabe von Art und Anzahl der durchgeführten Untersuchungen.
  10. 5.4. Angaben zur Teilnahme an Ringversuchen, qualitätssichernden Maßnahmen, Weiterbildungsveranstaltungen etc. (ggf. Bestätigungen beifügen)

    Nutzen Sie für die Punkte 5.1. - 5.4. bitte die Excel-Tabelle „Dokumentation der Weiterbildung“. Legen Sie Ihrem Antrag auch einen von der/den zur Weiterbildung berechtigten Person(en) unterschriebenen Ausdruck der ausgefüllten Tabelle bei.
  11. 6. Gutachten der zur Weiterbildung befugten Person(en).
  12. 7. Beleg über die Einzahlung der Gebühr für den Erwerb der Berufsbezeichnung „Fachhumangenetiker/in (GfH)“ in Höhe von 170 €
    an die GfH-Geschäftsstelle.

Bitte schicken Sie die vollständigen Unterlagen an:

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