Berechtigung für
die Weiterbildung zum Facharzt für Humangenetik
In der Adressenliste sind Kolleginnen
und Kollegen benannt, die von den jeweiligen Ärztekammern
für die Weiterbildung im Gebiet "Humangenetik"
(im Ganzen oder in Teilen) befugt wurden.
Für den Umfang der Weiterbildungsbefugnis
ist maßgebend, inwieweit die an Inhalt, Ablauf
und Zielsetzung der Weiterbildung gestellten Anforderungen
durch den befugten Arzt unter Berücksichtigung
des Versorgungsauftrages sowie der personellen und materiellen
Ausstattung der Weiterbildungstätte erfüllt
werden können.
Zur Entscheidung darüber erlässt
die zuständigen Ärztekammer allgemeine Verwaltungsvorschriften,
welche die für den Befugnisinhalt und -umfang im
Gebiet Humangenetik im einzelnen notwendigen Bedingungen
zur ordnungsgemäßen Weiterbildung bestimmen
können. Bitte erkundigen Sie sich bei der zuständigen
Landesärztekammer nach Befugnisinhalt und -umfang.
Diese Liste erhebt keinen Anspruch auf
Vollständigkeit; sie wird stets aktualisiert. Änderungen,
Löschungen und Neueinträge bitte an die Geschäftsstelle
der Deutschen Gesellschaft für Humangenetik weiterleiten.
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